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  Hintergrund-Information
  1.  Steuerliche Freigrenze
  bis 75,00 DM pro Empfänger und Jahr
  2.  Außerdem
  bei ca. 10,00 / 15,00 DM liegt die Grenze für geringwertige Artikel, bei denen das  jeweilige Finanzamt keine Einzelauflistung der Empfänger verlangt. Das erlaubt akkumuliert eine höhere Zuwendung als 75,00 DM z.B. verteilt über mehrere Teile einer Kollektion. (Hinweis: ggfs. beim zuständigen Finanzamt prüfen)

 

 

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