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Unser Service - Ihr Nutzen
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Hintergrund-Information |
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1.
Steuerliche Freigrenze |
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bis
75,00 DM pro Empfänger und Jahr |
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2. Außerdem |
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bei
ca. 10,00 / 15,00 DM liegt die Grenze für geringwertige Artikel,
bei denen das jeweilige Finanzamt keine Einzelauflistung
der Empfänger verlangt. Das erlaubt akkumuliert eine höhere
Zuwendung als 75,00 DM z.B. verteilt über mehrere Teile einer
Kollektion. (Hinweis: ggfs. beim zuständigen Finanzamt prüfen) |
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